BuT-Antrag

Allgemeine Informationen zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz

Seit 2011 erhalten Kinder und Jugendliche neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Hierzu zählen:

Anspruchsberechtigt sind:

  • Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem 3. Kapitel SGB XII
  • Bezieher von Kindergeldzuschlag und Wohngeld
  • Empfänger von Leistungen gem. § 2 und § 3 AsylbLG

Die Anträge können Sie auch in den Sozial-, Familien- und Aktionsbüros, den Bezirksverwaltungsstellen, dem Arbeitslosenzentrum und im Jobcenter erhalten und dort ausgefüllt wieder abgeben.

(Quelle: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/familie_und_soziales/sozialamt/leistungen_fuer_bildung_und_teilhabe/index.html)