Schwimmunterricht

Der dritte Jahrgang nimmt am Schwimmunterricht im Südbad teil.

Durch das Schulministerium wurden die Schwimmausweise Seepferdchen, Bronze, Silber und Gold für den Schwimmunterricht durch neue Niveaustufen 1,2,3,4 ersetzt.

„Damit setzt Nordrhein-Westfalen eine Vereinbarung der Sportkommission der Kultusministerkonferenz der Länder um und bietet den Schulen einen kostengünstigen, anerkannten „Schulschwimmausweis“ zur Dokumentation der Schwimmkompetenz von Schülerinnen und Schülern.

Die höchste Niveaustufe, Niveaustufe 4 des Schulschwimmpasses, „Sicheres Schwimmen“ ist als gleichwertig zum Deutschen Schwimmpass Bronze anerkannt und kann den Deutschen Schwimmpass Bronze als Dokumentation der Schwimmkompetenz einer Schülerin oder eines Schülers ersetzen.

Darüber hinaus bietet der Schulschwimmpass die Möglichkeit, auch geringere Schwimmkompetenzen auf drei weiteren Niveaustufen zu dokumentieren.

Die vier Niveaustufen lauten

Niveaustufe 1 – Wassergewöhnung

– Anpassung an die Eigenschaften und Wirkungen des Wassers
• Stehen, Gehen und Schweben im Wasser
• Auftreiben mit und ohne Hilfsmittel
• Arbeiten mit und gegen den Wasserwiderstand
• Freude beim Aufenthalt und Bewegen im Wasser

Niveaustufe 2 – Grundfertigkeiten

• Atmen – Ausatmung ins Wasser!
• Tauchen – mit geöffneten Augen
• Springen – in tiefes Wasser
• Rollen – um die Breitenachse
• Drehen – um die Längsachse oder Tiefenachse
• Gleiten – in gestreckter strömungsgünstiger Körperposition nach Abstoß
• Fortbewegen – durch koordinierte Bein- und Armbewegungen

Niveaustufe 3 – Basisstufe Schwimmen

• beliebiger Sprung ins tiefe Wasser und anschließend 100 Meter Schwimmen in einer beliebigen Schwimmart ohne Zeitbegrenzung (Wechsel der Schwimmart/Schwimmlage erlaubt)
• Wasser ohne Hilfsmittel selbstständig verlassen

Niveau 4 – Sicher Schwimmen 4 – Sicher Schwimmen

• Sprung ins tiefe Wasser und anschließend 15 Minuten Schwimmen und mindestens 200 Meter in einer beliebigen Schwimmart zurücklegen oder
• Kopfsprung ins tiefe Wasser und anschließend 100 Meter Schwimmen in einer Schwimmart mit Zeitbegrenzung (Mindestanforderung 3:30 min) ab Klassenstufe 9: männlich 2:30 min, weiblich 2:45 min
• 100 Meter Schwimmen in einer zweiten Schwimmart ohne Zeitbegrenzung

Schülerinnen und Schüler mit dem Nachweis, sichere Schwimmerinnen oder sichere Schwimmer zu sein, können an wassersportlichen Angeboten im Rahmen des Schulsports teilnehmen (vgl. Sicherheitsförderung im Schulsport, Heft 1033, August 2020).

Weitere Hintergrundinformationen zur Einführung Schulschwimmpass

Hintergrund ist der Beschluss der Sportkommission der Kultusministerkonferenz (KMK) einheitliche „Schulschwimmpässe“ in allen Ländern herauszugeben.

Auf der Grundlage der „Empfehlungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft und des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung für den Schwimmunterricht in der Schule Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 04.05.2017, Beschluss des Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung vom 18.09.2017, Beschluss der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft vom 04.09.2017 wurde im Auftrag der Sportkommission der Kultusministerkonferenz (KMK) ein „Schulschwimmpass“ entwickelt, der sich am Niveaustufenkonzept der Empfehlungen orientiert.

Am 5. Dezember 2019 unterzeichneten die Vertreterin der Sportkommission der KMK und die Schwimmsport treibenden Verbände, vertreten durch den Vorsitzenden der Bundesverbandes zur Förderung der Schwimmausbildung (BFS) eine Erklärung, in der sie als Nachweis für das „Sicher Schwimmen Können“ die Bewältigung der vierten Niveaustufe „Sicheres Schwimmen“ ebenso wie den Erwerb des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze anerkennen.

Mit dem Schulschwimmpass steht den Schulen ein kostengünstiges Instrument zur Dokumentation der Schwimmkompetenzen von Schülerinnen und Schülern zur Verfügung.“

Quelle: https://www.schulsport-nrw.de//schwimmfoerderung/schulschwimmpass-nrw-und-anfaengerzeugnis-seepferdchen.html